Bei einer Umkehrhypothek handelt es sich um ein Darlehen einer Bank, einer Sparkasse oder einer Versicherung. Anders als bei einer gewöhnlichen Baufinanzierung mit einer laufenden Annuitätsrate ( = Zins- und Tilgungsleistung ) und einem kontinuierlichen Abbau der Verbindlichkeiten, läuft es bei einer echten Umkehrhypothek ( Rückwärtsdarlehen ) anders. Der Darlehensbetrag wird dem Darlehensnehmer in einer Summe ( oder in monatlichen Teilbeträgen ) ausgezahlt. Durch den Darlehensnehmer ist dabei keine monatliche Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich fortlaufend durch auflaufende Zinsbeträge. Mit Endfälligkeit des Darlehens, bei Tod des Darlehensnehmers, werden die Gesamtverbindlichkeiten dann zur Rückführung fällig. Sollte eine Rückführung der Verbindlichkeiten durch etwaige Erben nicht möglich sein, haftet die Immobilie über die eingetragene Grundschuld.
Finanzierungsart | Klassische Baufinanzierung | Umkehrhypothek |
Voraussetzungen | ||
Darlehensgeber | Bank/Sparkasse | Bank/Sparkasse |
Abschluss Darlehensvertrag | erforderlich | erforderlich |
Sicherheitenstellung | Grundschuld | Grundschuld |
Voraussetzung | lastenfreies Grundbuch | lastenfreies Grundbuch |
Auszahlung | in einer Summe | in einer Summe oder eine mtl. Auszahlung |
Tilgungsleistungen | mtl. Tilgungsleistungen | keine laufende Rückzahlung / endfälliges Darlehen |
Schuldenstand | fortlaufende Rückführung | Aufbau der Schulden |
Zinszahlung | mtl. Zinsleistungen | mtl. Zinsleistungen ja, bauen sich aber in Form von Verbindlichkeiten auf |
Ergebnis | hoher monatlicher Aufwand | keine monatliche Belastung |