Bei einem Teilverkauf wird nur ein bestimmter Anteil der Immobilie an ein, auf diese Verrentungsart spezialisiertes Unternehmen verkauft. Das Unternehmen schließt dabei den Anspruch auf Mitbenutzung vertraglich aus. Der neue Miteigentümer räumt dem bisherigen Alleineigentümer auf den verkauften Anteil ein Nießbrauchrecht ein. Dafür erhält das Unternehmen ein monatliches Nutzungsentgelt. Zudem wird dem Teileigentümer in der Regel auch das Recht eingeräumt, den verkauften Anteil von dem Miteigentümer wieder zurückzukaufen. Die Höhe des Rückkaufpreises orientiert sich dann an dem späteren Immobilienwert. Auch ein Immobilienverkauf an einen Dritten ist nach Zustimmung des Miteigentümers möglich. Der beim bisherigen Alleineigentümer verbleibende Anteil ist vererbbar. Der Teileigentumsverkauf kann somit temporär oder lebenslang ausgerichtet sein.
- Grundlage ist der Verkehrswert der Immobilie: | Durch Gutachter erstelltes Wertgutachten |
- Kaufnebenkosten : | Kosten werden in der Regel durch Käufer getragen |
- Anteilsverkauf : | Oftmals mindestens € 200.000,00 |
- mtl. Nutzungsentgelt : | für Nießbrauch zwischen 4% und 7% |
- Festschreibungs für Nutzungsentgelt : | in der Regel 10 Jahre (dann ggf. Anpassung) |
anfallende Kosten / Aufwendungen | |
- alle Betriebskosten : | durch den Verkäufer |
- Instandhaltungskosten (i.d.R.) : | durch den Verkäufer |
- Modernisierungskosten (i.d.R.) : | durch den Verkäufer |
Späterer Verkauf der Immobilie : | hier werden durch die Unternehmen Durchführungsentgelte, Abwicklungsgebühren, ect. erhoben |
Wertverlust : | einige Unternehmen schützen sich vor Wertverlust bei Weiterverkauf |