Gerade bei uns im Oberland ist oftmals ein großer Teil des Vermögens in einer eigengenutzten Immobilie gebunden. Kapital, das zur Erfüllung
von Wünschen, für eine komfortable Lebensführung oder für eine bessere Altersabsicherung ( z.B. für Pflege und altersgerechte Umbaumaßnahmen )
nicht frei zur Verfügung steht. Durch verschiedene Möglichkeiten der Immobilienverrentung verschaffen Sie sich aber Liquidität und können zu Hause
wohnen bleiben.
Die Verrentung einer Immobilie könnte für Eigentümer ein sicherer Weg sein, auch in Zukunft ein sorgenfreies, selbstbestimmtes und sozial
integriertes Leben führen zu können.
Um nicht gezwungen zu sein die "eigenen vier Wände" verlassen zu müssen gibt es verschieden Möglichkeiten:
Sie verkaufen Ihre Immobilie und bleiben weiterhin der wirtschaftlich Berichtigte. Als Nießbrauchrechtsnehmer können Sie - und ihre Familie - selbst in der Immobilie wohnen bleiben oder/und die Immobilie ganz oder teilweise vermieten
Die eigene Immobilie wird verkauft. Anstelle einer klassichen Kaufpreiszahlung erhält der Verkäufer eine lebenslange Rentenzahlung vom Käufer sowie das Recht auf eine lebenslange Eigennutzung oder Vermietung der Immobilie.
Bei der Rückanmietung handelt es sich eigentlich um einen klassischen Immobilienverkauf mit gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrages. Der Mietvertrag wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer auf eine bestimmte Laufzeit oder unbefristet gschlossen.
Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kreditvertrag bei einer Bank. Anders als bei einer gewöhnlichen Finanzierung, erfolgt die Tilgung / Zinszahlung erst am Laufzeitende.
Der Teilverkauf ähnelt einem normalen Immobilienverkauf, mit dem Unterschied, daß lediglich ein Teil der Immobilie veräußert wird. Für den verkauften Anteil erhält der Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis auch ein lebenslanges Nießbrauchrecht.
Da sich die höchsten finanziellen Vorteile vor allem ab einem höheren Alter einstellten, sind die Verrentungsmodelle vor allem für Menschen ab dem
65. Lebensjahr interessant. Alle Verrentungsmodelle setzen voraus, dass Sie als Eigentümer frei über die Immobilie verfügen können und im Grundbuch
keine Belastungen ( z.B. Veräußerungsbeschränkungen, Erbbaurecht ) bestehen.