Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
 
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24 Stunden Betreuung und Alltagshilfe

Um möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Haushalt führen zu können, sind vor allem ältere Menschen und Menschen mit Teilhabebeschränkung auf Unterstützung angewiesen. Auch pflegende Angehörige und Ehepartner stoßen bei der Hilfe oftmals an Ihre Grenzen.
Osteuropäische Pflegekräfte unterstützen z.B. bei der Haushaltsführung oder dem Kochen und übernehmen zusätzlich die Grundpflege. In Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst wird eine kompetente und umfangreiche Gesamtpflege im eigenen Zuhause sichergestellt.
Das bedeutet auch eine physische und psychische Erleichterung für die Angehörigen.


- 24 Stunden-Betreuung durch europäische Pflegekräfte:

Die europäischen Pflegekräfte sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem europäischen Land wie z.B. in Polen, Bulgarien, Kroatien oder Rumänien angestellt und werden in Deutschland, im Rahmen des Entsendeverfahren, eingesetzt. Sozialabgaben und Steuern werden vom Arbeitgeber der Pflegekraft im Heimatland abgeführt.  Um einen rechtmäßigen Arbeitseinsatz sicherzustellen, wird eine sogenannte  A1-Bescheinigung ausgestellt. Diese wird durch die zuständige Sozialversicherungsbehörde im Heimatland der Arbeitskraft vergeben.


- Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

Der/Die Alltagsbegleiter/in begleitet Senioren und Pflegebedürftige bei ihren alltäglichen Aufgaben wie z.B. zu Arztbesuchen, übernimmt kleinere Haushaltsaufgaben in verschiedenen Lebensbereichen, zum Beispiel das Kochen oder die Ausführung kleinerer Handwerksleistungen. Auf Wunsch des Betroffenen begleitet der Alltagsbetreuer die Personen bei Spaziergang und Sport oder hört einfach nur zu.

Nach einer intensiven Ausbildung verfügen die Fachkräfte über
• ein Wissen im Bereich der Kommunikation und Interaktion
• über Grundkenntnisse im Umgang mit psychischen Erkrankungen
• über Grundkenntnisse in Pflege / Hygieneanforderungen
• über Grundkenntnisse in der Hauswirtschaft und Ernährungslehre
• Kenntnisse der Ersten Hilfe - Verhalten in Notfallsituationen.

Die Betreuungskraft ist nach §§ 43b, 53b SGB XI qualifiziert. Die Kosten können bis zu einem
Betrag in Höhe von € 125,00 mit der Pflegekasse abgerechnet werden.



Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI befindet sich derzeit im Aufbau.

Dieser Bereich ist noch in der Entwicklung. Wir laden daher alle Personen gerne zu Gesprächen mit uns ein. Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen können, übernehmen wir anteilig gerne die Kosten Ihrer Ausbildung.